Spenden & Stiften

Vertreter des Kantatenorchester Bad Godesberg übergeben dem Hospizverein Bonn den Erlös ihres Benefizkonzerts.

Finanzierung des Vereins und seiner Leistungen

Die Personalkosten für unsere vier hauptamtlichen Fachkräfte in der ambulanten Hospizarbeit werden von den Krankenkassen gemäß den Regelungen des Sozialgesetzbuches bezuschusst. Die Hospizbegleiter:innen, die in der Sterbebegleitung tätig sind, und der Vorstand arbeiten ehrenamtlich. Für die kranken und sterbenden Menschen und für ihre Angehörigen ist die hospizliche Begleitung und Beratung kostenlos. Etwa 60 % aller Kosten für Personal, Öffentlichkeitsarbeit und Büroverwaltung muss durch Spenden aufgebracht werden.

Der ambulante Hospizdienst erbringt Beratung durch entsprechend ausgebildete Fachkräfte und stellt die Gewinnung, Schulung, Koordination und Unterstützung der ehrenamtlich tätigen Personen, die für die Sterbebegleitung zur Verfügung stehen, sicher.

Um die Finanzierung der Vereinsarbeit und der Hospizarbeit in der Region auf sichere Füße zu stellen, haben wir die Hospizstiftung Bonn gegründet.

Spenden  und Steuern 

Mit einmaligen oder regelmäßigen Spenden können Sie die Hospizarbeit unterstützen.
Gemeinnützige und mildtätige Vereine wie der Hospizverein Bonn e. V., sind befreit von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer, so dass die gespendeten Gelder oder Sachwerte ungeschmälert für die Zwecke der Hospizarbeit zur Verfügung stehen.

Zuwendungen an den Hospizverein Bonn e. V. können daher auch bis zur Höhe von 20 % der Einkünfte des Spenders als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Durch die testamentarische Anordnung eines Vermächtnisses oder durch die Einsetzung des Hospizvereins als Erben oder Miterben können Sie auch über den Tod hinaus Ihr Vermögen sinnvoll für die Hospizzwecke einsetzen.

Jeder erhält eine Spendenquittung

Bei Festen und Trauerfällen können Sie anregen, statt Geschenken eine Spende an den Hospizverein Bonn e. V. zu geben. Alle Spender erhalten eine Spendenquittung, wenn die Anschrift bekannt ist.

Bis zu einer Spendensumme von 300 Euro pro Einzelspende genügt den Finanzbehörden ein ”vereinfachter Spendennachweis”: Anstatt einer Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster reicht ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (oder Ausdruck beim Online-Banking) sowie zusätzlich ein Beleg des Empfängers mit bestimmten Pflichtangaben. Ein vorgedruckter Überweisungsträger beinhaltet in der Regel diese geforderten Pflichtangaben. Wir stellen aber auch bei Spendensummen unter 300 Euro regelmäßig eine Spendenbescheinigung aus.

Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen, bleiben in ihrer Substanz erhalten. Die Erträgnisse des Stiftungskapitals werden für die Hospizzwecke ausgegeben. Über die oben genannten Beträge hinaus können Zuwendungen an die Hospizstiftung Bonn mit wesentlich größeren Beträgen steuerlich geltend gemacht und bis auf 10 Jahre verteilt werden.


Spendenkonten

Hospizverein Bonn e. V.
Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE39 3705 0198 0002 2535 08
BIC: COLSDE33

Hospizstiftung Bonn
Deutsche Bank Bonn–Bad Godesberg
IBAN: DE 72 3807 0024 0130 0805 00
BIC: DEUTDED380

Foto: Ebba Hagenberg-Miliu

0228 / 62 906 900

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